Wenn es nicht so traurig wäre… Eine Glosse über eine Versicherung, die sich einfach ihr eigenes Recht macht

Der nachfolgende Beitrag stammt vom iww-Institut aus der Rubrik „Unfallregulierung effektiv“. Wir danken dem Verfasser, Herrn RA Joachim Otting, für die freundliche Genehmigung zur Verwendung.

Zitat Anfang:

„Ja, ist denn schon wieder Karneval?

Versicherer würfelt beim Schadenersatz!

So mancher Betroffene hat es schon immer geahnt. Die Entscheidungen einiger Versicherer zur Höhe der Erstattungsleistungen im Schadenfall sind oft nicht nachvollziehbar. Des Rätsels Lösung liegt nun vor. Die Lösung steht schwarz auf weiß in einer aktuellen Prozessakte. Der Versicherer würfelt beim Schadenersatz (Abruf-Nr. 146284, eingesandt von Rechtsanwalt Jürgen Hohl, Langenargen).

Ein Sachverständiger klagt beim AG Lindau aus abgetretenem Recht wegen der gängigen Kürzung des Schadenersatzanspruchs hinsichtlich der Gutachterkosten. Das Gericht weist die HUK auf die Rechtsprechung der Berufungskammer beim LG Kempten hin und auf die Auffassung des OLG München und regt an, dass die HUK den Anspruch anerkennt.

Die antwortet auf eigenem Briefbogen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

in o.g. Sache teilen wir mit, dass wir grundsätzlich nicht anerkennen. Wir haben unsere eigenen Würfel bemüht und sind zu einem anderen Ergebnis gekommen.

Mit freundlichen Grüßen

HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG “

Daraufhin fragt das Gericht dort nach:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Es wird um Klarstellung hinsichtlich der Verwendung von Würfeln gebeten.

Kann seitens des Gerichtes davon ausgegangen werden, dass die Bearbeitung von Versicherungsfällen mittels Würfeln erfolgt?

Frist zur Stellungnahme: 2 Wochen“
Mit freundlichen Grüßen

P.S. Inzwischen wurde der UE-Redaktion mitgeteilt, dass die Würfel-Formulierung bereits mehrfach in im Auftrag der HUK gefertigten Schriftsätzen auftauchte. Das Rätsel scheint also gelöst zu sein.“

(Quelle: ID 43841670)

Zitat Ende

Wir können (auch aus eigener Erfahrung) den Kunden der genannten Versicherung nur empfehlen, genau zu prüfen, ob ein billiger Versicherungsbeitrag nicht am Ende sehr teuer erkauft wird. Und den Unfallopfern nur wünschen, dass der Verursacher nicht bei der HUK versichert ist…

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