Das ŠKODA Diesel-Versprechen

Bleiben Sie mobil.

Mit dem ŠKODA Diesel-Versprechen1 für unsere EURO-6-Diesel sorgen wir schon heute dafür, dass ŠKODA Fahrer auch in Zukunft in jeder Stadt und an jedem Ort herzlich willkommen sind. Egal was die Zukunft bringt.

Das ist doch der beste Grund, jetzt umzusteigen. Kommen Sie vorbei und testen Sie den ŠKODA Ihrer Wahl bei einer Probefahrt.

Ihre Vorteile:

> Für ŠKODA Neu- und Jahreswagen mit Euro 6-Abgasnorm können Sie bei Kauf ab 1. April 2018 das ŠKODA Diesel-Versprechen1 bei uns abschließen.

> Beim Kauf eines neuen ŠKODA gemäß Aktionsbedingungen können wir die Rücknahme des Fahrzeugs zu einem Preis, der dem zum Kaufzeitpunkt zu erwarteten zukünftig gültigen Restwert entspricht, versprechen.

> Das ŠKODA Diesel-Versprechen1 knüpft an ein Diesel-Fahrverbot an, das Sie als ŠKODA Fahrer direkt an Ihrem Wohnsitz oder Arbeitsort betrifft.

> Sie erhalten von uns ein Angebot zum Fahrzeugtausch. Das ursprüngliche Modell kann bei Abnahme eines Neu- oder Jahreswagens, der nicht vom Fahrverbot betroffen wäre, von uns zurück genommen werden.

> Die Rückgabe des Fahrzeugs an uns wird für Sie ohne finanzielle Verluste erfolgen, die aus potenziellen marktbedingten Restwertverfällen resultieren würden (vorbehaltlich Preiskorrekturen bei Schäden am Fahrzeug, die über die normale Abnutzungserscheinungen hinausgehen).

1 Das ŠKODA Diesel-Versprechen gilt, wenn bestimmte Bedingungen der Inanspruchnahme („Aktionsvoraussetzungen“) kumulativ erfüllt sind: Auf Basis der Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.2.2018 muss eine deutsche Körperschaft des öffentlichen Rechts im Rahmen eines Luftreinhalteplans ein Fahrverbot ausschließlich für Dieselfahrzeuge im Bundesgebiet angeordnet haben. Das Fahrverbot tritt zeitlich während der ersten 48 Monate nach dem datierten Abschluss des Kauf- bzw. Leasingvertrages („Rücknahmezeitraum“) über das Fahrzeug („Erstfahrzeug“) sowie räumlich in einer Gemeinde in einem Radius von 100 Kilometern um den melderechtlichen Erstwohnsitz oder die Arbeitsstätte des Fahrzeughalters in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft und muss das Erstfahrzeug umfassen. Das ŠKODA Diesel-Versprechen muss innerhalb von 30 Tagen ab dem erstmaligen Inkrafttreten des Fahrverbots in Anspruch genommen werden und gilt nur für die bei Erwerb des Erstfahrzeugs vorliegende Halter-Fahrzeug-Kombination (die Festlegung des anspruchsberechtigten Halters und seiner Adresse erfolgt bei Abschluss des Kauf-/Leasingvertrags über das Erstfahrzeug). Aktionsberechtigt sind die folgenden EURO-6-Diesel Fahrzeuge: ŠKODA Neuwagen sowie ŠKODA Gebrauchtwagen (nicht älter als 12 Monate ab Erstzulassung bei Abschluss des Kaufvertrages), die beim teilnehmenden ŠKODA Vertriebspartner innerhalb des Aktionszeitraums vom 01.04.2018 – 30.09.2018 erworben werden. Die Aktion gilt nicht für ausgewählte Sonderzielgruppen.

Bei Vorliegen der Aktionsvoraussetzungen, nimmt der teilnehmende ŠKODA Vertriebspartner das bei ihm erworbene und vom Fahrverbot betroffene Erstfahrzeug zurück, wenn der Kunde bei diesem ŠKODA Vertriebspartner ein ŠKODA Neufahrzeug oder einen ŠKODA Vorführwagen mit maximal 6 Monaten bzw. 10.000 km Laufzeit zum Zeitpunkt des Kaufvertrags innerhalb des Rücknahmezeitraums erwirbt. Die Rücknahme des Fahrzeugs aus dem Erstgeschäft erfolgt im Wege des Ankaufs durch den ŠKODA Vertriebspartner zu einem Preis, der dem zum Kaufzeitpunkt zu erwarteten zukünftig gültigen Restwert entspricht (vorbehaltlich von Preiskorrekturen bei Schäden am Erstfahrzeug, die über die normale Abnutzungserscheinungen hinausgehen) und Bestandteil der zwischen dem teilnehmendem ŠKODA Partner und Fahrzeugkäufer zu schließenden Vereinbarung ist. Die Form der Rückgabe ist abhängig von der Finanzierungsart (Leasing oder Finanzierung über die ŠKODA Financial Services GmbH, bzw. Barverkauf) und ist ebenfalls Bestandteil der Aktionsvereinbarung.

Kraftstoffverbrauch

Kraftstoffverbrauch in l/100 km, innerorts: 6,0 – 4,6; außerorts: 4,9 – 4,3; kombiniert: 5,3 – 4,4. CO2-Emissionen kombiniert: 138 – 117 g/km (gemäß VO [EG] Nr. 715/2007) Effizienzklasse: B – A.

Effizienzklassen werden auf Grundlage der gemessenen CO2-Emission unter Berücksichtigung des Fahrzeuggewichts ermittelt. Fahrzeuge, die dem Durchschnitt entsprechen werden mit D eingestuft. Fahrzeuge, die besser als der heutige Durchschnitt sind, werden mit A+, A, B oder C eingestuft. Fahrzeuge, die schlechter als der Durchschnitt sind, werden mit E, F oder G beschrieben.

Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2- Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.skoda-auto.de/wltp.

Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat, usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem ‚Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen’ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Straße 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.

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