In vielen europäischen Ländern schon Pflicht, und seit 2011 auch für alle in Deutschland neu auf den Markt kommenden Modelle: Das Tagfahrlicht. Unbestritten ein erhebliches Sicherheitsplus wird das Tagfahrlicht inzwischen von vielen Herstellern als gestalterisches Designelement gesehen. Nun gut, das gilt für neue Modelle. Aber wie sieht es mit Nachrüstlösungen aus? Reicht es nicht aus, einfach das Abblendlicht einzuschalten? Natürlich ist das besser, als ohne Licht unterwegs zu sein. Dafür ist der Verschleiß an den Glühlampen höher, die Lichtausbeute ist geringer als bei LED und der Stromverbrauch beträgt ein Vielfaches von LED- Leuchten. Die Mehrzahl der Nachrüstungen konzentriert sich auch deshalb auf sparsame und leuchtstarke LED- Lampen. Das Angebot ist breit gefächert. Von Baumarktlösungen bis zur Designerleuchte ist alles erhältlich. Je nach Geschick des Installateurs fügt sich das Ganze dann auch noch dezent in die am Fahrzeug vorhandenen Gegebenheiten ein. Wichtiger als die Optik jedoch ist, ob die geltenden Einbauvorschriften eingehalten werden. Sonst kann aus dem guten Willen schnell ein Ordnungswidrigkeits- Tatbestand werden, der bis zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen kann. Am Wichtigsten ist es, zuerst das E- Prüfzeichen zu kontrollieren. Es ist nicht zulässig, einfach Nebelscheinwerfer zum Tagfahrlicht umzubauen oder die Einsätze aus Scheinwerfern anderer Fahrzeugtypen, die mit LED- Leuchten ausgestattet sind, zu zerlegen und für das eigene Fahrzeug passend zu machen.
Ist diese Hürde genommen, macht man sich mit den Einbau- Gegebenheiten vertraut. Nicht alles, was gut aussieht, ist auch erlaubt. So darf die Oberkante der Leuchte nicht über 1.500 mm über der Fahrbahn liegen, aber auch nicht unter 250 mm. Der Abstand von der äußersten Fahrzeugkante bis zum äußeren Rand der Leuchte darf maximal 400 mm betragen, der Abstand zwischen den Leuchten jedoch nicht weniger als 600 mm. Damit scheiden beispielsweise meistens die schicken breiten Leuchten für den Kühlergrill- Einbau aus. Auch die oft gesehene Montage unter der Stoßstange ist wegen des zu kleinen Abstandes von der Fahrbahn nicht zulässig.
Für den Laien etwas schwieriger gestaltet sich der fachgerechte Anschluss der Leuchten. Die Tagfahrleuchten müssen beim Einschalten des Motors leuchten, müssen jedoch beim Einschalten des Standlichtes verlöschen. Ausnahmen gibt es nur für Leuchten, die ausdrücklich für den Parallelbetrieb zugelassen sind. Das entnimmt man am besten der Betriebserlaubnis. Vorsicht ist bei neueren Fahrzeugen geboten. Häufig werden die Scheinwerfer über CAN- Bus- Systeme gesteuert- das Zwischenschalten zusätzlicher Verbraucher kann hier schon zu Problemen führen. Generell abzuraten ist von der Verwendung sogenannter Stromdiebe- also der in verschiedenen Farben angebotenen Schnellklemmen. Zum Einen wird keine saubere Isolierung der Entnahmestelle sichergestellt, zum Anderen führt die Verwendung unterschiedlicher Metalle an der Kontaktstelle zu unerwünschten chemischen Reaktionen, die bis zur Zerstörung des stomführenden Kabels führen können. Kommt die Verbindung dann noch mit salzhaltigem Wasser in Kontakt, sind Schwierigkeiten vorprogrammiert.
Zusammenfassend läßt sich sagen: Für den geübten Autobastler stellt der fachgerechte Einbau eine mittlere Schwierigkeit dar. Wer sich nicht dazu zählt, sollte denProfis in der Fachwerkstatt vertrauen- wir bieten unseren Kunden Festpreise und 2 Jahre Gewährleistung auf unsere Arbeit an. Lassen Sie sich einfach von uns beraten, nahezu jedes Modell kann nachgerüstet werden.
Nachfolgend einige Fotos zur Sichtbarkeit bei gleichen Sichtbedingungen ohne Licht, mit Abblendlicht und mit sparsamen LED- Tagfahrleuchten am Beispiel unseres SUZUKI Alto "20 Anniversary".