Informationen über Kraftstoffverbrauch, CO2- Emissionen und Stromverbrauch i.S.d. PKW-EnVKV

Ab dem 01.12.2011 wird eine neue EU- Richtlinie umgesetzt: die erweiterte Informationspflicht über den Kraftstoffverbrauch, den CO2– Ausstoß und, z.B. bei Hybrid- oder Elektrofahrzeugen, auch über den Stromverbrauch. Basis dieser Verordnung ist die europaweit umzusetzende Pkw- Energieverbrauchs- Kennzeichnungs- Verordnung, kurz Pkw-EnVKV. Hinter diesem Wortungetüm verbirgt sich, zusätzlich zu den bereits bekannten Verbrauchsangaben, die Einstufung in verschiedene CO2– Effizienzklassen, die für eine bessere Übersichtlichkeit und Vergleichbarkeit mit einer farbigen Skala kenntlich gemacht werden. Ein ähnliches Verfahren ist z.B. von Elektro- Großgeräten bekannt. Außerdem wird dem Verbraucher mitgeteilt, wie hoch die zu zahlende Jahressteuer für dieses Fahrzeug ist und welche Aufwendungen für Kraftstoff, gerechnet auf eine Jahreslaufleistung von 20.000 km, zu kalkulieren sind. Dazu wird halbjährlich im Bundesanzeiger ein Durchschnittswert der gängigen Kraftstoffe veröffentlicht. 

So weit, so gut.  Leider gibt es, obwohl es eine europaweit anzuwendende Verordnung ist, keine einheitliche Berechnungsgrundlage für die Einstufung in Effizienzklassen. So hat sich Deutschland (als einer der Hauptproduzenten großvolumiger und schwerer Fahrzeuge) für eine Koppelung von CO2– Emission und Fahrzeugmasse entschieden, während andere Länder beispielsweise die CO2– Emission als absoluten Bezug ansetzen. Das kann dazu führen, dass ein Kleinwagen in einem anderen EU- Land in Effizienzklasse A eingestuft wird, während das baugleiche Modell in Deutschland nur eine Einstufung in Klasse C erhält. Damit ist die ursprünglich beabsichtigte leichtere Vergleichbarkeit erneut an bürokratischen Hürden gescheitert. Denn in der derzeitigen Fassung lassen sich nur Modelle auf derselben Basis, hier also in Bezug auf die Fahrzeugmasse, sicher vergleichen.

Und wieder bleibt: Nicht die bunten Bilder, sondern nur objektiv vergleichbare Daten in Verbindung mit Ihren eigenen Fahr- und Tankgewohnheiten sollten Einfluss auf Ihre Entscheidungsfindung nehmen. Gern unterstützen Sie dabei unsere freundlichen Mitarbeiter. Wir wünschen Allzeit Gute Fahrt!  

Und jetzt noch der offiziell vorgeschriebene Hinweis i.S.d. Pkw- EnVKV: 

Die relevanten Informationen über Kraftstoffverbrauch, CO2– Emissionen und Stromverbrauch i.S.d. Pkw-EnVKV können dem Leitfaden für den Kraftstoffverbrauch und die CO2– Emissionen aller in Deutschland angebotenen Personenkraftwagenmodelle (PKW- Modelle) entnommen werden, der unentgeltlich an jedem Verkaufsort in Deutschland, an dem neue PKW- Modelle ausgestellt oder angeboten werden, oder bei der Deutschen Automobil Treuhand (DAT) unter www.dat.de, erhältlich ist. 

Die angegebenen Werte wurden nach vorgeschriebenen Meßverfahren (§ 2 Nrn. 5, 6, 6a PKW- EnVKV in der gegenwärtig geltenden Fassung) ermittelt. CO2– Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des Kraftstoffes bzw. anderer Energieträger entstehen, werden bei der Ermittlung der CO2– Emissionen gemäß der Richtlinie 1999/94/EG nicht berücksichtigt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes, sondern dienen lediglich Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen.

Hinweis nach Richtlinie 1999/94/EG

Der Kraftstoffverbrauch und die CO2 Emissionen eines Fahrzeuges hängen nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten und anderen nichttechnischen Faktoren beeinflußt. CO2 ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas.



3 Kommentare zu „Informationen über Kraftstoffverbrauch, CO2- Emissionen und Stromverbrauch i.S.d. PKW-EnVKV“

    1. Hey, Mika, danke für Deinen Hinweis. Nein, der Button ist Dir nicht entgangen. Nur die Einbindung funktioniert (noch) nicht so, wie sie soll… ;-( Bis das klappt freuen wir uns über Kommentare und Anregungen.
      Eine schöne Advents- Zeit und Allzeit Gute Fahrt wünscht das Henkel- Team!

      1. So, der Like- Button scheint zu funktionieren. Wir möchten die Nutzer dieser Funktion noch einmal darauf hinweisen, dass wir keinen Einfluss darauf nehmen können, in welchem Umfang Facebook Daten erhebt und weiterverwendet. Wir erfragen nur Daten, die für die direkte Beantwortung der Anfrage erforderlich sind. Diese werden von uns jedoch nicht aktiv weitergegeben oder gar verkauft.

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