Kündigen Sie Ihre Auto- Versicherung und sparen Sie bis zu 20% !

Man könnte sagen: Alle Jahre wieder…

Pünktlich zu Beginn des 4. Quartals eines jeden Jahres geistert durch die Presse (und findet man im Hausbriefkasten), wie viel man doch sparen könnte, wenn man nur zu einer günstigeren Versicherung wechselt. Leider wird hier oft "günstiger" mit "billiger" verwechselt, und die vermeintliche Einsparung kommt im Schadensfalle teuer zu stehen.

Um es gleich klar zu sagen: Wir sind keine Rechtsberater und maßen uns auch nicht an, deren Fachwissen zu haben. Für Detailfragen gibt es ausgebildete Fachleute- ebenso wie kaum ein Rechtsanwalt sich für berufen halten wird, Autos zu reparieren. Wir können aber sehr wohl Erfahrungen unserer Kunden schildern, die diesen Versprechungen auf den Leim gegangen sind.

Fangen wir mit einer gern gesehenen Aufmachung an:

"Bei uns sparen Sie 20% !"

  • Auf den ersten Blick stimmt das, aber wenn man das Kleingedruckte liest, kommt die Bedingung: "Sie lassen Ihr Fahrzeug in einer UNSERER Partnerwerkstätten reparieren (im Volksmund auch Werkstattbindung genannt). Warum bieten die Versicherungen so etwas nur an? Ganz klar: Um zu sparen, und zwar an Ihrer Reparatur. Denn jede Versicherung ist in erster Linie ein Unternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht. Klar, die eingenommenen Beiträge sollen ja nicht gleich wieder ausgegeben werden.
  • Der zweite Pferdefuß: Diese Ersparnis gibt es nur im KASKO- Bereich. Und jetzt wird es interessant. Ihr Versicherungsbeitrag besteht aus einem großen Teil Haftpflicht und einem Teil Kasko (Voll- oder Teilkasko). Eventuell wird das ganze noch mit Schutzbriefen oder ähnlichem drapiert. Bei flüchtigem Betrachten denkt man also: Klasse, meine jetzige Versicherung verlangt 800,- €, da spare ich bei denen ja (800,- *20% =) 160,- €. Leider merkt man oft erst bei der Beitragsrechnung, dass die Ersparnis viel niedriger ausfällt. Von den (fiktiven) 800,- € waren nämlich 500,- € Haftpflicht (die Unterschiede sind meist nicht so gravierend), die restlichen 300,- € entfallen auf die Kasko. Davon 20% ergeben aber nur noch eine Ersparnis von 60,- € !
  • Und worauf verzichtet man für diese 60,- € ? 
  1. Sie haben keinen Anspruch mehr auf Original- Ersatzteile. Auch wenn einer Reparatur mit Gebrauchtteilen grundsätzlich nichts entgegensteht, sollte bei einem neuwertigen Fahrzeug auch ein Neuteil verbaut werden. Außerdem: Wer kennt schon die Vorgeschichte des Gebrauchtteiles?
  2. Lässt sich kein Gebrauchtteil finden, kommt gern auch die Position NFA (Abzug "Neu für Alt") auf Ihre Rechnung. Schließlich steigert doch eine Nachlackierung oder eine neue Tür den Wert Ihres Autos. Oder etwa nicht ??
  3. Die Hersteller schreiben genau vor, wie und welche Teile instandgesetzt werden dürfen und müssen. Das setzt hohe Investitionen in Spezialwerkzeuge, Schulungen und Standards voraus. Eine Versicherungs- Partnerwerkstatt, die deren Bedingungen (z.B. deutlich niedrigere Verrechnungssätze, keine Berechnung von Beschaffungskosten, kostenlose Ersatzfahrzeuge etc.) akzeptiert hat, muss in aller Regel auch sparen- was meinen Sie wohl, woran?
  4. Ein Auto gehört nun einmal zu den teuersten Gütern, die sich im Haushalt befinden. Deshalb ist Reparatur und Wartung auch Vertrauenssache. Bei Verträgen mit Werkstattbindung hat der Versicherte (Geschädigte) im Kaskofall keinen Einfluss darauf, wo und wie sein Fahrzeug repariert wird. Eine große EU mit einem erheblichen Wirtschafts-/ Wohlstandsgefälle locken mit nahezu unerschöpflichem Einsparpotential. Im Streitfall kann man sich plötzlich ausländischer Gesetzgebung gegenüber sehen…
  5. Oft wird das verunfallte Auto irgendwann wieder in Zahlung gegeben- Streitfälle über vorangegangene Unfallreparaturen sind bei den Gerichten Alltag. Und spätestens bei der Wertermittlung werden die gesparten 60,- € der kleinste strittige Posten sein. Es ist schon vorgekommen, dass plötzlich Windgeräusche, Wassereintritte, falsche Spaltmaße und ähnliches nach der Reparatur in solchen Partnerwerkstätten Grund zur Wiederholung der gesamten Reparatur -aber dann natürlich nach Herstellervorschrift- waren. Der Aufwand mit Gutachten, Gegengutachten, Zeit, Ärger und natürlich auch an Kosten (und in aller Regel zahlt der Geschädigte die Wiederholreparatur auch noch erst mal aus eigener Tasche) steht in keinem Verhältnis zur o.a. Einsparung. 
  6. Gern wird das auch im Haftpflichtfall versucht, nach dem Motto: "Wir (die gegnerische Versicherung) kümmern uns um alles." Natürlich, aber glauben Sie wirklich, Sie würden eine angemessene Wertminderung freiwillig angeboten bekommen? Einen unabhängigen Sachverständigen? Haushalthilfe? Einen höchstens eine Klasse schlechter eingestuften, als Selbstfahrer- Mietfahrzeug mit entsprechender Haftungsbegrenzung versicherten Ersatzwagen? Vielleicht noch mit Winterrädern?
  7. Dies lässt sich beliebig fortsetzen…

Deshalb:  

Prüfen Sie sehr genau, ob die versprochene Einsparung tatsächlich gut für Sie oder nur für die Versicherung ist. Im Zweifelsfall zahlen Sie möglicherweise etwas mehr, aber im Schadensfall wird sich dieser Mehrpreis wieder amortisieren. Und falls Sie sich nicht sicher sind, fragen Sie einen Anwalt oder die Werkstatt IHRES Vertrauens- BEVOR Sie teure Zugeständnisse machen! 




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